Training mit > 2 Personen und Doppel wieder möglich

Es gelten folgende Regeln:

  • Im Erwachsenenbereich ist Einzel und Doppel möglich, da Tennis ein kontaktfreier Sport ist und je Teilnehmer eine Fläche von mindestens 10qm zur Verfügung steht. Es gibt also keine Beschränkung mehr auf zwei Haushalte.
  • Die Erwachsenen müssen bei mehr als zwei Haushalten entweder entsprechend § 5a getestet werden bzw. getestet (mit Nachweis, der nicht älter ist als 24 Stunden), bestätigt geimpft oder bestätigt nach einer Infektion genesen sein. Ein Einzel kann weiterhin ohne Test gespielt werden.
  • Das Regions- und Vereinstraining bis einschl. 18 Jahre kann draußen wieder in Gruppen (max. 30 Personen) stattfinden, zzgl. Trainer, wenn die Gruppenzusammensetzung konstant ist!
  • Getestet müssen hier die Trainer und Volljährigen sein, nicht die Kinder. Das gilt auch für ein Jugend-Doppel. 
  • Umkleideräume und Duschen bleiben geschlossen.
  • Im Innenbereich bleiben die bisherigen Regeln unverändert (1 Haushalt plus 2 Personen eines anderen Haushaltes).
  • Weiterhin gelten die bekannten AHA-Regeln und die entsprechenden Daten müssen für eine Nachverfolgung erfasst (Anwesenheitsliste: bitte unbedingt eintragen) werden.
  • Als Sportanlage ist der Sportbereich gemeint, auf der der Sport ausgeübt wird. Also Tennisplatz, nicht Vereinsgelände oder Tennishalle.
  • Bei einem Verein ohne Gastronomie handelt es sich bei einem anschließenden Getränk nicht mehr um die sportliche Betätigung, sondern wechselt zur Zusammenkunft nach §2 der VO.
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